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Am 05. Mai 2011 war es soweit. Das 1. Kommunalunternehmen im Landkreis Straubing-Bogen wurde von der Gemeinde Niederwinkling gegründet. Seitdem waren etliche Kommunen bereits in Niederwinkling und haben sich Informationen und Ideen vom und über das KU Niederwinkling geholt. Im Landkreis Straubing-Bogen gibt es nun mittlerweile zwei Kommunen, die ebenfalls ein KU gegründet haben: Kirchroth und Rattiszell.

Das Kommunalrecht sieht übrigens mehrere Alternativen für sog. kommunale Unternehmen vor. Möglich wäre hier z.B. die Betriebsführung als Regiebetrieb (wie z.B. die kommunale Wasserversorgung) oder als Eigenbetrieb. Hier handelt es sich um öffentliche Betriebe und Verwaltungen, die eng in der kommunalen Gebietskörperschaft integriert sind und über den Gemeindehaushalt geführt werden. Daneben können auch kommunale Unternehmen privatrechtlich organisiert werden. Dagegen haben Kommunalunternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind formal betrachtet organisatorisch, wirtschaftlich und rechtlich von der Kommune getrennt. Durch die Unternehmenssatzung ist aber ein gewisser Einfluss durch die Kommune gegeben. Letztendlich ist die Gemeinde auch Gewährträger für das KU.

Mit dem Begriff Kommunalunternehmen wird zum Ausdruck gebracht, dass unternehmerische Tätigkeit durch Teilnahme am Wirtschaftsleben mit kommunaler Trägerschaft einhergeht. Bereits 1995 wurde in Bayern die Möglichkeit für eine Gemeinde geschaffen, die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts für ihre kommunalen Unternehmen zu wählen. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz (1998), Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und sowie Thüringen (2013) folgten dem Bayerischen Vorbild. In den nicht erwähnten Bundesländern gibt es die Möglichkeit für kommunale Unternehmen in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts nicht.

Aber was macht eigentlich ein KU?

Die rechtliche Grundlage findet sich – wie übrigens auch für die Gemeinde selbst – in der Bayerischen Gemeindeordnung (GO). Hier wird es den bayerischen Kommunen vom Gesetzgeber gestattet, Kommunalunternehmen zu gründen. Ein KU umfasst Aufgabenbereiche einer Gemeinde (oder auch eines Landkreises bzw. Zweckverbandes), die sich nach Art und Umfang für eine selbständige Wirtschaftsführung eignen und der öffentliche Zweck es rechtfertigt. Mit anderen Worten, ein KU darf auch nur Aufgaben ausführen, die eine Gemeinde auch ausführen kann und darf. Hier gibt es gesetzliche Vorgaben.